Handreichung für Zeitungen und Zeitschriften

Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber: den Autor und seinen Übersetzer. Rechtlich ist diese Gleichstellung  durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.

Als Autor der Übersetzung soll deshalb der Übersetzer überall namentlich genannt werden, wo der Autor des Originals genannt ist („Sechs Gebote zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern“ des CEATL).

Für das Feuilleton von Zeitungen und Zeitschriften bedeutet das:

  • Der Name des Übersetzers wird in den bibliografischen Angaben aller Buchankündigungen und Rezensionen genannt.
  • Bei allen Abdrucken von Texten, beispielsweise als Fortsetzungsroman, wird der Name des Übersetzers genannt.
  • In den Quellenangaben von Leseproben und Zitaten wird der Name des Übersetzers genannt.

 

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