Wen oder was fördert der Freundeskreis?
Der Freundeskreis fördert Literaturübersetzer über Stipendien und mit der Vergabe der Preise.
Wer kann sich für die Freundeskreis-Stipendien bewerben?
Für Arbeitsstipendien können sich Literaturübersetzer mit Wohnsitz in Baden-Württemberg bewerben, für das Perewest-Stipendium Literaturübersetzer, die Werke aus slawischen Sprachen ins Deutsche übersetzen. Dieses Stipendium wird für ein Arbeits- oder ein Reisevorhaben vergeben.
Wann kann man sich für die Freundeskreis-Stipendien bewerben?
Alle Stipendien werden jährlich am 15. Mai ausgeschrieben; die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni (Posteingang).
Wann kann man sich für die Preise bewerben?
Der Helmut-M.-Braem-Übersetzerpreis und der Christoph-Martin-Wieland-Übersetzerpreis werden alle zwei Jahre im Januar ausgeschrieben: Der Braempreis in den geraden Jahren, der Wieland-Preis in den ungeraden Jahren.
Fördert der Freundeskreis auch Literaturübersetzer, die aus dem Deutschen in eine Fremdsprache übersetzen?
Nein.
Finanziert der Freundeskreis belletristische und wissenschaftliche Übersetzungen ins Deutsche?
Nein. Ziel des Freundeskreises ist es, Literaturübersetzer direkt zu fördern und für herausragende Leistungen auszuzeichnen.
Können sich Übersetzer:innen für den Helmut-M.-Braem-Übersetzerpreis, den Christoph-Martin-Wieland-Übersetzerpreis und die REBEKKA selbst bewerben?
Woher stammt das Geld, mit dem die Stipendien und Preise zur Übersetzerförderung finanziert werden?
Ist der Freundeskreis ein gemeinnütziger Verein?
Ja. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich; er finanziert sich ausschließlich aus Zuwendungen des Ministeriums, der Perewest-Stiftung und aus privaten Spenden, für die jeder Spender am Jahresende eine Bescheinigung erhält.
Wie wird man Mitglied im Freundeskreis?
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins durch tatkräftige Mithilfe zu unterstützen. Bitte richten Sie Ihren formlosen Antrag an den Freundeskreis Literaturübersetzer, Sitzbuchweg 44, 69118 Heidelberg oder info@freundeskreis-literaturuebersetzer.de
Erhebt der Freundeskreis einen Mitgliedsbeitrag?
Nein. Die Satzung sieht vor, dass kein Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Spenden sind jedoch von allen Mitgliedern herzlich willkommen.
Fördert der Freundeskreis Verlage, die Übersetzungen publizieren wollen?
Nein. Die Förderungen des Freundeskreises (z.B. Arbeitsstipendien) sollen Übersetzern über ein angemessenes Honorar hinaus zugutekommen, um ihnen ein stressfreieres, qualitätvolles Arbeiten zu ermöglichen. Sie dienen nicht der finanziellen Entlastung von Verlagen.
Kümmert sich der Freundeskreis um die Verwertung von Übersetzungen?
Nein. Vertragsverhandlungen mit Verlagen und Verhandlungen zur Verwertung einzelner Nutzungsrechte bietet die Agentur für Literaturübersetzer Brovot & Klöss an.
Vermittelt der Freundeskreis Übersetzungsaufträge?
Nein. Ausführliche Informationen hierzu bietet der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) www.literaturuebersetzer.de
Berät der Freundeskreis Berufsanfänger?
Nein. Ausführliche Informationen für Berufsanfänger im Bereich Literaturübersetzen bietet der Berufsverband Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) www.literaturuebersetzer.de
Welche Angebote kann der Freundeskreis Liebhabern der Weltliteratur machen, die als Partner des Vereins in die Qualität des Literaturübersetzens investieren wollen?
Wenn Sie ein Stipendium oder einen Preis stiften wollen, mit dem herausragende Leistungen von Literaturübersetzern ausgezeichnet werden sollen, bietet Ihnen der Freundeskreis folgende Struktur:
Er schreibt das Stipendium oder den Preis aus, nimmt die Bewerbungen entgegen, beruft eine unabhängige Jury und gibt die Preisträger der Öffentlichkeit bekannt.
Sie als Stifter besprechen mit der Präsidentin des Freundeskreises Ihre Vorstellungen zu den Besonderheiten des Stipendiums oder Preises, Sie bestimmen die Höhe Ihrer jährlichen Förderung, und Sie schlagen einen Namen für das Stipendium oder den Preis vor.