Handreichung für Literaturfestivals

Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Literaturübersetzer sind durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO Autoren gleichgestellt. Sie sind die Urheber ihrer deutschen Texte. Sie müssen deshalb genannt werden, wenn aus ihrer Übersetzung zitiert oder gelesen wird.
Auch sonst soll mit dem deutschen Titel einer Übersetzung immer auch der Name des Übersetzers genannt werden, so etwa in den bibliografischen Angaben eines übersetzten Buches, in Ankündigungen und Rezensionen. Als Regel dient hier eines der „Sechs Gebote zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern“, die der Rat der Europäischen Literaturübersetzerverbände CEATL aufgestellt hat:

Als Autor der Übersetzung wird der Übersetzer überall namentlich genannt, wo der Autor des Originals genannt ist.
Für Literaturfestivals und Lesungen bedeutet das:

  • In der schriftlichen Ankündigung einer Lesung aus einer Übersetzung ebenso wie auf Plakaten, Flyern, anderen gedruckten Werbemitteln sowie im Internet wird neben Autor und deutschem Titel der Name des Übersetzers genannt.
  • Bei der Anmoderation einer Lesung aus einem übersetzten Buch nennt der Moderator, bzw. der vorlesende Sprecher den Namen des Übersetzers..
  • Die Begriffe „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ werden korrekt verwendet: Als „Übersetzen“ bezeichnet man die schriftliche Übertragung eines Texts in eine andere Sprache, als „Dolmetschen“ die mündliche Übertragung (simultan oder konsekutiv).

 

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