Handreichung für Bibliotheken

Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber: den Autor und den deutschen Übersetzer. Rechtlich ist diese Gleichstellung durch die Berner Konvention und die Nairobi – Erklärung der UNESCO festgelegt.

Als Autor der Übersetzung soll deshalb der Übersetzer überall namentlich genannt werden, wo der Autor des Originals genannt ist („Sechs Gebote zum Fairen Umgang mit Literaturübersetzern“ des CEATL).

Für Bibliotheken bedeutet das:

  • Bei der Medien-Katalogisierung wird neben dem Autor eines Werks, neben dem Übersetzungstitel und dem Titel der Originalausgabe der Name des Übersetzers genannt.
    Dies gilt für Titelaufnahmen in allen Bibliothekskatalogen, sowie auch für bibliographische Angaben in Buchempfehlungslisten (gedruckt oder online).
  • Bei Literaturveranstaltungen in Bibliotheken wird in der Presseankündigung ebenso wie in gedruckten Werbemitteln (Flyern) und im Internet neben dem Autor und dem deutschen Titel der Name des Übersetzers genannt.
  • Bei der Anmoderation einer Lesung aus einem übersetzten Buch wird der Name des Übersetzers vom Moderator, bzw. dem vorlesenden Sprecher genannt. Die Begriffe „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ werden korrekt verwendet: Als „Übersetzen“ bezeichnet man die schriftliche Übertragung eines Texts in eine andere Sprache, als „Dolmetschen“ die mündliche Übertragung (simultan oder konsekutiv).
    (Aus den Sechs Geboten zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern des CEATL)

 

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