Stipendien für Baden-Württemberger Übersetzer

Übersetzer und Übersetzerinnen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg können sich alljährlich vom 15. Mai bis 30. Juni (Posteingang) beim Freundeskreis um

bewerben.

Die Mittel, die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zur Verfügung stellt, dienen der direkten Förderung der Übersetzer.

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Um ein Arbeitsstipendium können sich Übersetzer bewerben, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung an einer Übersetzung ins Deutsche arbeiten und für dieses Projekt einen Verlagsvertrag vorweisen können.