Übersetzer und Übersetzerinnen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg können sich alljährlich vom 15. Mai bis 30. Juni (Posteingang) beim Freundeskreis um
bewerben.
Die Mittel, die das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zur Verfügung stellt, dienen der direkten Förderung der Übersetzer.
Um ein Arbeitsstipendium können sich Übersetzer bewerben, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung an einer Übersetzung ins Deutsche arbeiten und für dieses Projekt einen Verlagsvertrag vorweisen können.