Zum Umgang mit der Nennung von Übersetzernamen
Was viele Organisationen und Institutionen nicht wissen:
Literaturübersetzer sind die Urheber ihrer deutschen Texte.
Die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO haben sie Autoren gleichgestellt.
Übersetzer müssen deshalb genannt werden, wenn aus ihrer Übersetzung zitiert oder gelesen wird.
Auch sonst soll mit dem deutschen Titel einer Übersetzung immer auch der Name des Übersetzers genannt werden, so etwa in den bibliografischen Angaben eines übersetzten Buches, in Ankündigungen und Rezensionen. Als schlichte Regel dient hier das sechste der „Sechs Gebote zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern“, die der Rat der Europäischen Literaturübersetzerverbände CEATL aufgestellt hat:
Als Autor der Übersetzung wird der Übersetzer überall namentlich genannt, wo der Autor des Originals genannt ist.
Als Hilfe für alle diejenigen, die Übersetzungen publizieren, zitieren oder öffentlich nutzen, hat der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Literaturübersetzer deshalb Handreichungen zum richtigen Umgang mit Übersetzernamen geschaffen.