Handreichung für Verlage

Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber: den Autor und seinen Übersetzer. Rechtlich ist diese Gleichstellung  durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.

Als Autor der Übersetzung soll deshalb der Übersetzer überall namentlich genannt werden, wo der Autor des Originals genannt ist  („Sechs Gebote zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern“ des CEATL). Für Lektorate und Marketingabteilungen in Verlagen bedeutet das:

  • Der Übersetzername steht auf dem Cover des Buches, zumindest jedoch auf der Titelseite unter dem Namen des Originalautors.
  • In allen Vorschauen, Buchankündigungen und sonstigen Werbemitteln, gedruckt oder im Internet, wird neben dem Originalautor und dem deutschem Titel der Name des Übersetzers genannt.
  •  Die Metadaten für die Meldung eines Titels an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), an die Großhändlerkataloge und an die Deutsche Nationalbibliothek enthalten den Namen des Übersetzers.
  •  Der Verlag verpflichtet seine Lizenznehmer, in allen bibliografischen Angaben den  Übersetzer zu nennen.

 

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